Zur Überprüfung der Ertrags- und Finanzkraft des Unternehmens wird der so genannte Cash Flow herangezogen. Diese Kennzahl zeigt, in welchem Umfang unter Hinzurechnung der Bilanzpositionen Abschreibungen und Rückstellung zum Bilanzgewinn zusätzliches Eigenkapital für Investitionen im weitesten Sinne erwirtschaftet wurde. Das heißt, der cash Flow spiegelt die Selbstfinanzierungskraft des Unternehmens im abgelaufenen Geschäftsjahr wider. Man kann ihn auch als Liquiditätsüberschuss bezeichnen. Der Cash Flow darf aber nicht als Gewinn angesehen werden, da er auch Aufwandspositionen (z. B. Pensionsrückstellung und Abschreibungen) enthält.
Bei Unternehmensanalysen muss darauf geachtet werden, das bei Miete oder Leasing von Geschäftsgebäuden und Kraftfahrzeugen der Cash Flow niedriger ist, weil die Abschreibungen wegfallen.
Der Cash Flow wird wie folgt errechnet:
Steuerlicher Gewinn
+
Abschreibungen
+
Zuführung zu langfristigen Rückstellungen
./.
Auflösung von langfristigen Rückstellungen
./.
Privatentnahmen
./.
private Steuern
=
Cash Flow
Ein Zahlenbeispiel:
Umsatz
850.000 Euro
Gewinn 6,5 % vom Umsatz
55.250 Euro
+
Abschreibungen 1,8 % vom Umsatz
15.300 Euro
+
Zuführung zu langfristigen Pensionsrückstellungen
10.000 Euro
./.
Privatentnahmen und private Steuern
70.000 Euro
=
Cash Flow
10.550 Euro
Diese Rechnung macht deutlich, dass der Cash Flow bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften sehr wesentlich von der Höhe der Entnahmen beeinflusst wird. Insofern kann durch Reduzierung der Entnahmen der Cash Flow verbessert werden. Daher ist gerade in Klein- und Mittelbetrieben, die häufig Finanzprobleme haben, die Berechnung des Cash Flow als Planungs- und Kontrollziffer besonders wichtig, damit der Finanzierungsspielraum bzw. die Liquiditätsreserve oder finanzielle Engpässe deutlich werden.
Der Cash Flow als Liquiditätsüberschuss kann z. B. für folgende Zwecke verwendet werden: