In vielen Branchen muss beim Verkauf der Ware mit Abschlägen auf den ursprünglich kalkulierten Verkaufspreis gerechnet werden. Deshalb müssen mögliche Preisverluste bereits bei der Errechnung des notwendigen Kalkulationsaufschlages berücksichtigt werden.
Abgewertet mit der Eingangsspanne ergeben 5% Kalkulationsschmälerung 3% im Abschlag (5 ./. 1,95 = 30,5).
Mit Hilfe der Formel aus Aufschlag/Abschlag kann die Plan- Erreichte Kalkulation in den notwendigen Aufschlag umgerechnet werden: