Das Ausmaß der gewährten Preisnachlässe muss streng unter Kontrolle gehalten werden und mit den Werten früherer Rechnungsperioden, vergleichbaren Werten aus anderen Unternehmen (z. B. einer Gruppe) verglichen werden.
Beispiel:
Ein zum Preis von 100,00 Euro ausgezeichneter Artikel wird für nur 80,00 Euro verkauft:
Verkaufspreis (ursprünglich)
100,00 Euro
Verkaufspreis (tatsächlich)
80,00 Euro
Preisreduzierung
20,00 Euro
Einstandspreis
50,00 Euro
Spanne inkl. UST
30,00 Euro
Formel zur Berechnung des Abschlags:
Die ursprüngliche Eingangskalkulation betrug also 50 % (im Abschlag).