Druck auf Online-Shops seitens Hersteller

Das Verwenden von Produktbildern der jeweiligen Herstellern ist für viele Shopbetreiber und Anbieter von Waren im Internet eine Selbstverständlichkeit. Doch so selbstverständlich ist dies nicht! Auch für Bilder der Hersteller ist deren Einverständnis für die Verwendung erforderlich. Allein aus dem Sachverhalt, dass die Ware eines Herstellers im Shop oder auf der Internetseite vorgestellt wird, kann keine Nutzung abgeleitet werden. Auch die Bereitstellung von Bildmaterial seitens der Hersteller beinhaltet nicht das beliebige Nutzungsrecht.

So nutzte zum Beispiel der Armaturenhersteller Dornbracht diese Möglichkeit um aus Herstellersicht "ungeliebten" Shops die Verwendung des Bildmaterials zu untersagen. Folge: in den betroffenen Shops finden sich keine Bilder zu Produkten von Dornbracht. Damit versucht ein Hersteller Druck auf Online-Shops auszuüben.

Die Gründe für ein solches Vorgehen sind trivial. Online-Shops bieten oft Waren günstiger an als die sonstigen Vertriebskanäle eines Herstellers. Ein Hersteller, der sein Preisgefüge geschützt wissen will, hat nur bedingte Möglichkeiten dies durchzusetzen. Die einfachste, ist es die Verwendung von Materialien zu Produktdarstellung für  Anbieter, die ein gewünschtes Preisgefüge unterlaufen, einzuschränken. Ob dies zielführend ist, mag dem Markt überlassen bleiben. Denn letzlich kann der Kunde auch auf den Herstellerseiten das Produkt auswählen um dann im Internet den günstigsten Anbieter zu recherchieren. Bilder sind dazu unwichtig. Oder große Anbieter umgehen dies mit eigenen Fotos.

Der Fall zeigt jedoch die zunehmende Relevanz des Online-Handel und wie wenig sich Branchen mit diesem Vertriebsweg auseinandersetzen und vorbereitet sind.