Die Gegenüberstellung von Vermögen und Kapital zeigt die finanzielle Stabilität des Unternehmens. Das Verhältnis von Anlage- zu Umlaufvermögen wird durch die Anlagen- und Arbeitsintensität überprüft.
Nach der goldenen Bilanzregel soll das langfristig genutzte Anlagevermögen voll mit langfristig zur Verfügung stehendem Kapital, d. h. Eigenkapital und langfristigem Fremdkapital, finanziert sein. Ob diese Forderung erfüllt wird, kann durch das so genannte „Deckungsverhältnis“ festgestellt werden. Die notwendigen Daten stehen in der Bilanz. Kennzahlen, Kapitaldeckungsgrad und Anlagendeckung geben Auskunft, ob die Finanzierung krisensicher ist.
In diesem Falle besteht eine geringfügige Unterdeckung.
Die Finanzierung ist krisensicher, wenn das Ergebnis = 1 oder größer als 1 ist. Liegt es erheblich über 1, verfügt das Unternehmen über zuviel langfristiges Kapital.
Hier ist das Anlagevermögen nicht nur richtig finanziert, sondern es besteht sogar eine Reserve von 15 %. Für das Unternehmen ist dies deshalb günstig, weil eine revidierte Form der goldenen Bilanzregel verlangt, dass über das Anlagevermögen hinaus das im Umlaufvermögen dauerhaft gebundene Kapital (eiserner Bestand oder ein Drittel des Umlaufvermögens) langfristig finanziert sein muss.
Wenn die Basisdaten zur Berechnung des langfristig zu finanzierenden Anteils des Warenlagers nicht zur Verfügung stehen, bzw. aus Vereinfachungsgründen, können als Anhaltswert 80 % des Lagerbestandes als langfristig zu finanzieren angesetzt werden. Von den Kundenforderungen sollten 50 % langfristig finanziert werden.
Ergibt sich bei der Ermittlung des Deckungsverhältnisses eine Überdeckung, bedeutet dies, dass ein Unternehmen krisensicher finanziert ist. Bei einer Unterdeckung dagegen fehlen in der Finanzierung langfristige Mittel. Damit ist das Unternehmen bei einer Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation akut gefährdet.
Zum Abbau einer Unterdeckung können folgende Möglichkeiten geprüft werden:
Lagerabbau (sofern dadurch keine Angebotslücken entstehen)
Forderungsabbau durch kurzfristigen Rechnungsausgang und ein gut organisiertes Mahnwesen
Veränderung der Finanzierungsstruktur (z. B. Umwandlung eines kurzfristigen in einen langfristigen Kredit)
Erhöhung des Eigenkapitals oder Aufnahme von zusätzlichem Fremdkapital (z. B. durch Verkauf von privatem Vermögen, Verwandtendarlehen, Aufnahme eines Gesellschafters, Bankkredit, usw.)
Zur Beurteilung des Deckungsgrades verwendet man auch folgende Kennzahlen:
Anlagevermögen in % vom Eigenkapital + langfristiges Fremdkapital
Anlagen und Vorräte in % vom Eigenkapital und langfristiges Fremdkapital